Scheidung in Thailand – Gesetze und Bestimmungen
Scheidung in Thailand – Was muss man beachten ?
In Thailand bestehen zwei Möglichkeiten der Scheidung : eine einvernehmliche Scheidung oder eine gerichtliche Scheidung. Letzteres ist in der Regel sehr kostspielig, während das erstere, auch bekannt als Verwaltungs-Scheidung, billiger und weniger kompliziert ist. Es wird dringend empfohlen, dass Sie in Thailand Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, bevor Sie irgendwelche Unterlagen in Bezug auf ein Scheidungsverfahren unterzeichnen.
Es gibt verschiedene Arten von Scheidungen und jeder Prozess ist unterschiedlich:
Verwaltungsscheidung:
Eine einvernehmliche Scheidung ist der billigste, schnellste und daher häufigste Weg, eine Ehe in Thailand zu beenden bzw. aufzulösen. Das thailändische Gesetz besagt, dass für eine solche Scheidung ein beiderseitiges Einverständnis zur Beendigung der Ehe ausreicht und keine weiteren Gründe für eine Scheidung angeführt werden müssen. Beide Parteien müssen bei der örtlichen Registrierstelle (bekannt als Amphur, Amphoe oder Khet) die enstprechenden Dokumente unterschreiben.
Gerichtliche SCHEIDUNG:
Eine solche nicht einvernehmliche Scheidung kann beantragt werden, wenn nur eine Partei die Scheidung möchte. Das Verfahren wird vor einem Gericht stattfinden. Ein solches Scheidungsverlangen kann beantragt und zugestellt werden, wenn nach thailändischem Recht ein bestimmter Scheidungsgrund vorliegt. Häufige Gründe für die Scheidung sind Verfehlungen in der Ehe, die der Beziehung schaden, Konflikte um das Sorgerecht für Kinder und umstrittene Eigentumsrechte an Vermögen und Vermögen. Wenn diese Probleme nicht auf einvernehmliche Weise geregelt werden können, kann ein entsprechendes Gerichtsverfahren eingeleitet werden, um die Ehe zu beenden und ein Urteil über die strittigen Punkte zu fällen. Paare, deren Eheschließung in einem anderen Land registriert wurde, aber seit einiger Zeit in Thailand arbeiten oder leben, können ebenfalls eine gerichtliche Ehescheidung in Thailand beantragen.
Scheidung Thai & Thai:
Am häufigsten werden thailändische Paare eine einvernehmliche Scheidung beantragen, um weitere Streitigkeiten zwischen ihnen und ihren Familien zu vermeiden. Alle Angelegenheiten wie Sorgerecht, finanzielle Unterstützung sowie Eigentumsrechte und Eigentumsrechte werden privat ohne Rechtshilfe gelöst. In einigen Fällen, in denen eine Einigung zu einem oder mehreren Punkten nicht möglich ist, können sie sich an einen Anwalt wenden, um ein Verfahren für die Ausarbeitung eines Scheidungsvertrages einzuleiten, der dann bei der lokalen Behörde (Amphur) registriert werden muss.
Scheidung – Thai & Ausländer:
Handel, Globalisierung und Tourismus sind alle verantwortlich für einen Anstieg des ausländischen Interesses in Thailand. Mit einer wachsenden ausländischen Bevölkerung sind Ehen zwischen thailändischen Staatsangehörigen und Ausländern immer häufiger geworden. Wie bei allen Ehen können auch gespannte Beziehungen aus dem einen oder anderen Grund manchmal zur Scheidung führen.
In diesen Fällen ist es für einen thailändischen Ehepartner üblich, eine einvernehmliche Scheidung vorzuschlagen, da dies eben die häufigste Form der Scheidung in Thailand ist. Ausländer müssen sich jedoch bewusst sein, dass eine aussergerichtliche Scheidung nicht in allen Ländern anerkannt wird, während einige Länder diese Form der Scheidung nur unter besonderen Umständen anerkennen. Bevor Sie sich zu einer solchen Scheidung entschliessen, sollten Sie sich vorher umfassend beraten lassen, insbesondere wenn Sie eine spätere weitere Heirat mit einem neuen Partner nicht ausschliessen.
Scheidung – Ausländer – Ausländer :
Im Falle von zwei Ausländern, die eine Scheidung einreichen möchten, ist es auch hier empfohlen den Rat eines thailändischen Scheidungsanwaltes einholen, bevor Sie Ihr Verfahren beginnen. Einige Länder erkennen eine in Thailand durchgeführte Ehescheidung möglicherweise nicht an.
Scheidung in Deutschland (Deutsch – Thai):
Egal wo geheiratet wurde können deutsch – thailändische Paare sich in Deutschland scheiden lassen. Dabei spielt es keine Rolle wo der Lebensmittelpunkt war oder ob die Ehe in Deutschland oder Thailand geschlossen wurde.
Hierbei ist deutsches Recht anzuwenden, wenn beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das Gleiche gilt, wenn einer ihnen noch immer dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Und es gilt selbstverständlich, wenn per Ehevertrag deutsches Recht vereinbart wurde. Vorraussetzung für eine Scheidungsklage in Deutschland ist im Regelfall, dass die beiden Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben.
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